Der anzugebende Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung) zuzüglich der Bezugskosten – z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage. Rabatte und Nachlässe werden nicht berücksichtigt.
Bei korrekter Angabe wird der Unterversicherungsverzicht gewährt.
Die Prämie der Photovoltaikversicherung basiert auf dem Wert der Photovoltaikanlage zzgl. der Montagekosten. Soll nun die Mehrwertsteuer mit angegeben werden?
Der Versicherungsschutz setzt bei Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage ein, frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Eine Ausnahme bildet die inkludierte Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn).
Die R+V Photovoltaikversicherung verzichten auf einen Überspannungsschutz. Dieser wird weder im Antrag noch in den Bedingungen verlangt. Die Montage der Photovoltaikanlage muss nach dem derzeitigen Stand der Technik erfolgen. Bei der VAV Versicherung sind keine speziellen Übrspannungsschutzvorrichtungen in den Bedingungen verankert.
Das Angebot zur Versicherung von Photovoltaikanlagen der R+V, hat gem. der zugrunde liegenden Bedingungen, keine Anforderung in Bezug auf eine Blitzschutzanlage (Blitzschutzvorrichtung). Gelten jedoch behördliche oder gesetzliche Auflagen in Bezug auf Blitzschutzvorrichtungen, z. B. für öffentliche Gebäude, so sind diese zwingend einzuhalten!
Die VAV-Versicherung erhebt einen ein genereller Beitragszuschlag in Höhe von von 10% auf die Jahresbruttoprämie bei nicht vorhandensein einer Blitzschutzanlage. Auch hier müssen die Auflagen der einzelnen Bundesländer, Behörden etc. eingehalten werden.
Ja, über die hier angebotenen Tarife der R+V Photovoltaikversicherung und VAV Photovoltaikversicherung. Grundsätzlich gilt: Die Anlagen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik und sofern gegeben, nach den Herstellervorgaben installiert werden. Nach Montage und vor Netzanschluss ist eine Endabnahme durch einen Elektrofachbetrieb erforderlich.
Ja, Schäden durch Sturm und Hagel mitversichert. Die Bedingungen nennen zwar nicht immer die Gefahren „Sturm und Hagel“, sie sind aber auch ohne Nennung mitversichert.
Marderschäden (Tierverbiss) sind grundsätzlich in unseren Photovoltaikversicherungen mitversichert. Zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog zur Photovoltaik-Versicherung den passenden Beitrag in Bezug auf Tierverbiss und andere nicht genannte Gefahren.
Ja, Sie können Ihre Photovoltaikanlage auch über die Eigenheimversicherung mitversichern. Die Angebote der Eigenheimversicherer variieren je nach Anlagengröße. Ist das ratsam die Photovoltaikanlage in die Eigenheimversicherung aufzunehmen? Nein, auf keinen Fall.
Die Eigenheimversicherung leistet nur bei bedingungsgemäßen Schäden (genannten Schaäden) durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie für Leitungswasser, Sturm und Hagel (je nach Bedingungswerk gibt es Abweichungen). Der Schaden aufgrund eines Blitzschlages ist nur dann versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache (das Gebäude oder dessen Bestandteile) aufgetroffen ist. Tritt der Blitz beispielsweise in das Dach des Nachbarn ein und verursacht eine Überspannung oder einen Kurzschluss an Ihrer Photovoltaikanlage (Induktionsschaden), so ist kein Versicherungsschutz gegeben. Zum Vergleich finden Sie hier die Leistungen der Photovoltaikversicherung. Oftmals ist eine eigenständige Photovoltaikversicherung (Allgefahrenversicherung) sogar günstiger wie der Einschluss in die Eigenheimversicherng.
Die moderne Photovoltaikversicherung basiert auf den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung). Die Elektronikversicherung nach ABE ist wiederum eine Allgefahrenversicherung (auch Allgefahrendeckung genannt). Das Prinzip ist recht einfach, da alle Gefahren versichert sind, sofern diese an anderer Stelle der geltenden Bedingungen oder auf Antrag des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Damit die ABE-Deckung auf die spezifischen Anforderungen zur Versicherung einer Photovoltaikanlage abgestimmt ist, werden "Besondere Bedingungen", "Besondere Vereinbarungen" und Klauseln zur Hilfe genommen.
Wir und auch der Versicherer sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich die Versicherungsunterlagen zukommen zu lassen. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit für Elektronikversicherungen bei ca. 13 Tagen.
Angenommen Ihre Photovoltaikanlage soll morgen geliefert und montiert werden. Sie haben allerdings noch keinen Versicherungsschutz. Kein Problem!
Wenn Sie bis 23.59 Uhr Ihren Antrag online über unsere Tarifrechner stellen, erhalten Sie automatisch via Mail eine vorläufige Deckungszusage. Voraussetzung ist, dass Sie den gewünschten Versicherungsschutz ohne Vorschäden und Freitextangaben beantragen können.
Die vorläufige Deckung beginnt zum beantragten Zeitpunkt (frühestens zum Beginn des nächsten Kalendertages) und endet mit der Zustellung der Versicherungsdokumente, spätestens jedoch 3 Monate nach Antragstellung.
Die R+V Photovoltaikversicherung wird mit einer Versicherungsdauer von einem Jahr angeboten. Unter Berücksichtigung eines Laufzeitrabattes, kann auch für die Dauer von drei Jahren beantragt werden, sofern der Antragsteller finanzielle Vorteile erhält (wird automatisch von unserem Onlinesystem berücksichtigt). Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Die Vertragslaufzeit bei der VAV-Versicherung beläuft sich auf 10 Jahre. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren Vertragsdauer wird ein Zuschlag von 5% auf die Versicherungsprämie erhoben.
Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass gerade alte Photovoltaikanlagen ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. In der Schadenabwicklung steigen die Kosten mit zunehmenden Alter der Photovoltaikanlage. Gleiche bzw. passende Peripherie wird entweder gar nicht mehr hergestellt oder ist nur noch zu enorm hohen Preisen erhältlich. Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche PV-Versicherung Anbieter eine Altersgrenze bei Neubeantragungen> eingeführt. Unsere Angebot R+V Photovoltaikversicherung sieht ein maximales Alter von 5 Jahren ab Erstinbetriebnahme vor.
Für bestehende Photovoltaik-Versicherungen hat diese Regelung selbstverständlich keine Auswirkung!
Grundsätzlich erhalten Sie aus Ihrer Allgefahrenversicherung Leistungen, wenn die versicherte Sache, also Ihre PV Anlage, durch eine äußere Einwirkung beschädigt wird. Welche äußere Einwirkung den Schaden verursacht ist dabei zunächst egal (Ausnahmen siehe §2 Abs.4 ABE 2011). In den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronik Versicherung §2 wird allerdings für elektronische Bauteile, also z.B. für den Wechselrichter, eindeutig bestimmt, dass hier ein Nachweis über eine äußere Einwirkung erbracht werden muss. Ist dieser Nachweis nicht möglich, besteht auch kein Leistungsanspruch.
Man kann das mit dem Schaden am Fernseher vergleichen: Wird dieser schwarz und ist defekt, kaufen Sie sich einen neuen Fernseher. Schlägt jedoch ein Blitz bei Ihnen ein, wird der defekte Fernseher von der Hausratversicherung ersetzt. Über unsere Deckungserweiterung „innerer Betriebsschaden“ leistet der Versicherer jedoch auch ohne, dass Sie als Versicherungsnehmer einen Nachweis über die äußere Einwirkung erbringen können. Je nach Anlagengröße erhalten Sie zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro für den Sachschaden und zwischen 750 Euro und 1.600 Euro für den dadurch entstandenen Ertragsausfall. Die Leistungen werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter definiert.
Die hier dargestellte Photovoltaikversicherung wurden mit dem Produktgeber über Sonder- u. Rahmenvereinbarungen kundenorientiert verbessert. Diese Verbesserungen beziehen sich auf die vereinfachte Antragstellung, die Versicherungsprämie und auch die Bedingungen zur Photovoltaik-Versicherung. Die Photovoltaikversicherungen der R+V und VAV sind exklusive Sonderkonzepte, die in der dargestellten Form nur über Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG - Niederlassung Österreich erhältlich sind.
Sollte Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorangegangenen versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise ausfallen, so kommt die Ausfallversicherung (Betriebsunterbrechungs-Versicherung) gem. der vereinbarten Bedingungen zum Einsatz. Hauptaufgabe der Ausfallversicherung ist die Sicherung Ihrer Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage weiterhin Bestand haben werden.
Für die R+V Photovoltaik-Versicherung gelten folgende Bauartklassen:
Über die VAV Photovoltaikversicherung können ausschließlich PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie auf dem selben Grundstück befindliche Bauten/Anbauten (Carport, Garage, Nebengebäude, Schuppen) mit harter Dachung versichert werden.
Die o. g. Photovoltaikversicherungen der R+V und VAV sind online nur bei Einhaltung der Anforderungen zu beantragen.
Der Begriff auf „Erstes Risiko“ bezeichnet einen ersatzpflichtigen Schaden, der unabhängig vom Versicherungswert, in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.
Ja, alle Angebote auf Photovoltaikversicherung können von einer Photovoltaik-Betreibergesellschaft beantragt werden.
Ja, die Photovoltaikversicherungen gelten auch für Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen oder Verwaltungsgebäuden.
Ja, alle Angebote auf Photovoltaikversicherung eignen sich zur Versicherung von:
Ja, jegliche PV-Investorenmodelle (z. B. Investmentfonds, Beteiligungsgesellschaften) sind versicherbar. Wir sind in der Lage, Versicherungsschutz für alle Photovoltaikanlagen (Freiflächenanlagen, Dachanlagen, Fassadenanlagen, etc.) in Deutschland und in den meisten Ländern von Europa zu realisieren. Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Photovoltaik-Großanlagen und Solarparks.
Ja, sofern Energiespeichersysteme in die versicherte Photovoltaikanlage eingebunden sind, gelten diese bei der R+V und VAV Versicherung gem. der zugrundeliegenden Bedingungen als mitversichert. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtversicherungssumme den Wert des Energiespeichers beinhaltet, sofern dieser nicht separat abgefragt wird.
Nein, die hier aufgeführten Photovoltaik-Versicherungstarife beziehen sich ausschließlich auf die Versicherung von Photovoltaikanlagen. Die solarthermische Anlage kann hier nicht versichert werden.
Die Onlinebeantragung der Versicherung Ihrer Wahl ist sehr einfach gehalten und kann in nur 3 Minuten durchgeführt werden.
Folgende Schritte sind erforderlich:
Grundlegend gilt, dass jede Photovoltaikanlage einzeln zu versichern ist. Ausschlaggebend sind die Einspeisezähler.
1 Einspeisezähler = 1 Photovoltaikanlage. Erstreckt sich die Photovoltaikanlage über mehrere Dächer und alles läuft über einen Einspeisezähler (unabhängig von der Adresse), so sprechen wir von einer zu versichernden Photovoltaikanlage. Die unterschiedlichen Adressen oder Flurstücke, über die sich die Anlage erstreckt, sollten dann jedoch deklariert werden.
Haben Sie mehrere Photovoltaikanlagen (unterschiedliche Zähler) zu versichern, ist eine Berechnung und Beantragung über unseren Tarifrechner auf R+V Photovoltaikversicherung möglich. Durch die Bündelung mehrerer Photovoltaikanlagen innerhalb eines Vertrages wird der Gesamtbeitrag in den meisten Fällen nochmals günstiger.
Besteht bereits eine R+V Photovoltaikversicherung, welche über uns beantragt wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Ansonsten ist der Ablauf analog der Beschreibung unter dem Punkt Online-Antrag.
Haben Sie bei Antragstellung den jederzeit widerruflichen Lastschrifteinzug der zu zahlenden Versicherungsbeiträge gewählt, so beachten Sie bitte, dass der Lastschrifteinzug in der Regel frühestens 2 Wochen nach Erstellung der Versicherungsdokumente erfolgt. Da die Lastschriften vonseiten der Versicherer im 2-wöchigen Turnus (Anfang u. Mitte des Monats) erfolgen, kann es durchaus 4 Wochen dauern, bis das Ihr Versicherungsbeitrag abgebucht wird. Bitte lesen Sie auch den folgend aufgeführten Passus zum SEPA-Mandat!
Seit 01. Februar 2014 werden europaweit alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vereinheitlicht. Diese Vereinheitlichung hat zur Folge, dass alle Kontonummern und Bankleitzahlen in die neue Form überführt werden müssen. Die Bezeichnungen lauten dann IBAN (International Bank Account Number) statt Kontonummer und BIC (Bank Identifier Code) statt Bankleitzahl. Bitte beachten: Nehmen Sie bereits an dem herkömmlichen Lastschrifteinzug teil, so brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der Versicherer wird Ihre Bankverbindung automatisch umstellen und die Versicherungsbeiträge wie gewohnt einziehen.
Die Versicherungsdokumente (Polizzen) werden Ihnen vonseiten des Versicherers per Post zugestellt. Bei Beantragung von unterschiedlichen Versicherungssparten (Elektronik, Montage) erfolgt die Dokumentierung von unterschiedlichen Fachabteilungen. Daher ist es üblich, dass Ihnen die Dokumente getrennt und zeitversetzt zugestellt werden. Derzeit beträgt die Dokumentierungszeit ca. 13 Tage ab Antragseingang.
Photovoltaikversicherungen für in Österreich ansässige Anlagenbetreiber (gewerblich und privat) bieten wir (derzeit) ausschließlich über die R+V Versicherung an. Über den R+V Photovoltaikversicherung Tarifrechner kann wie gewohnt, speziell für kleinere Anlagen bis ca. 1.000.000 € die Versicherung online beantragt werden. Grundsätzlich bieten wir auch Versicherungen für Solarparks in Österreich an. Für weitere Details schauen Sie bitte im Bereich Solarparkversicherung nach.
Selbstverständlich sollen Sie auch erfahren, was die Photovoltaikversicherung nicht abdeckt. Das sind Schäden ...
Vorab genannte Punkte sind Standards der ABE. Sie können z. T. über Deckungserweiterungen (z. B. Erdbeben und Innere Unruhen) mitversichert werden.
Im Schadensfall kommt es auf das richtige Verhalten an, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert werden kann. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beitrag Richtiges Verhalten im Schadensfall.