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Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter

Exklusive PV-Versicherungen Über 15 Jahre PV-Erfahrung Beste Referenzen Hervorragende Schadenbearbeitung Tarife alle mit Innere Betriebsschäden Inkl. Ertragsausfallversicherung Günstiger Beitrag TOP-Leistungen

Photovoltaikversicherung Oberösterreichische - Klima Pro Plus

Photovoltaikversicherung mit großem Leistungsspektrum - für alle die mehr möchten

Selbstbeteiligung ab 0,- EUR bis 2,50 EUR/kWp Ertragsausfall

Versicherungsschutz für Photovoltaikanlage, Energiespeicher, Ladestation, Solarthermie-Anlage und Trafostation in einem Vertrag mit einer Selbstbeteiligung ab 0 Euro. Über den Onlinetarifrechner können Sie den Versicherungsschutz für sämtliche Peripherie berechnen und auch beantragen. Die Klima Pro Plus Versicherung enthält die Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfallversicherung. Zahlreiche Deckungserweiterungen, welche speziell auf den österreichischen Photovoltaikmarkt abgestimmt sind, machen das Produkt für jeden Betreiber einer PV-Anlage interessant.

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Das OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung Klima Pro Spezialkonzept

Die Klima Pro Plus Versicherung der OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung bietet ein großes Leistungsspektrum für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und PV-Inselanlagen in ganz Österreich. In einem Vertrag versichert sind Photovoltaikanlage, Energiespeicher, Ladestation, Solarthermie-Anlage und Trafostation. Weitere Informationen zu den Leistungsinhalten entnehmen Sie bitte der folgend aufgeführten Produktübersicht.

  • wahlweise „Ohne Selbstbeteiligung“ oder 250,- EUR je Schadensfall
  • Erstrisikosummen 30.000 EUR (AEE2023 Nr. 2 a-f)
  • Für Anlagen bis insgesamt 300.000 EUR Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Energiespeichersystemen
  • Mitversicherung von Ladestationen
  • Mitversicherung von Solarthermieanlagen
  • Mitversicherung von Trafostationen und Hausanschlüssen möglich
  • Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit (10 Wochen)
  • PV-Anlage auf landwirtschaftlichem Betrieb versicherbar
  • Mitversicherung Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern bis zu 3.000 EUR
  • Mitversicherung Ertragsausfall durch Innere Betriebsschäden bis zu 1.000 EUR
  • De-/Remontagekosten bis 30.000 EUR bei Gebäudeschäden + Ertragsausfall
  • inklusive Ertragsausfallversicherung bis zu 2,50 EUR je kWp u. Tag
  • Leistungsdauer Ertragsausfallversicherung bis 12 Monate
  • Schäden durch Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch (50 % d. VS, max. 50.000 EUR)
  • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Mitversicherung von Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Mitversicherung von „Innere Unruhen“
  • Einschluss Terrorakte
  • inkl. GAP-Deckung (Differenzentschädigung)
  • Schadensuchkosten bis 20.000 EUR
  • Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung (50 % der VS, max. 200.000 EUR)
  • Verzicht auf Restwertanrechnung im Schadensfall

Welche Anlagen der erneuerbaren Energien sind versicherbar?

Versicherbar sind alle in Österreich installierten Dachanlagen. Dies gilt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen u. PV-Inselanlagen in Verbindung mit Energiespeicher, E-Ladestationen, Solarthermieanlagen, Hausanschlüsse und Trafostationen. Auch auf landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden kann der Tarif Klima Pro Plus in Anspruch genommen werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 300.000 EUR (höhere VS bitte anfragen). Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit automatischer Verlängerung. Das Anlagenalter darf bei Beantragung max. 10 Jahre ab Erstinbetriebnahme betragen. Selbstverständlich ist auch ein vorzeitiger Versicherungsschutz (vor Betriebsfertigkeit) von 10 Wochen gegeben. Alle unten aufgeführten Deckungserweiterungen sind bereits inkludiert.

Photovoltaikanlage

Folgende Bestandteile der Photovoltaikanlage sind versichert

Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten Dach-Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:

  • Einspeise- und Bezugszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Modultragkonstruktionen
  • PV-Module
  • Montageset, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
  • Akkumulatoren, Energiespeicher, Energiespeichersysteme
  • Einspeisezähler, Laderegler, Regeleinheit, Datenlogger
  • Ladestationen für E-Autos
  • Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Wechselrichter
  • Trafostationen, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
  • Überwachungskomponenten
  • Hausanschlüsse, sofern der VN hierfür die Gefahr trägt
  • Mobile und fest installierte Peripherie und Überwachungskomponenten auch außerhalb des Versicherungsortes, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen.

sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.

Versicherte Bestandteile der Solarthermieanlage

Versichert sind die deklarierten Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung oder Raumheizung. Dazu zählen folgende Einzelkomponenten:

  • Solarkreislauf
  • Solarregelung
  • Solarstation
  • Dazugehörige Befestigungsvorrichtungen u. Kollektoreinfassungen
Zum Oberösterreichische Tarifrechner

Die versicherten Gefahren der Photovoltaikversicherung

Die Klima Pro Versicherung der Oberösterreichischen ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.

Insbesondere sind dies Sachschäden durch:

  • Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Überstrom
  • Brand (Feuer), Blitzschlag, indirekter Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Höhere Gewalt
  • Tierbiss (z.b. Marderbiss)
  • Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung)

Der Baustein Klima Pro Plus - hier immer enthalten

Die Deckungserweiterung Klima Pro Plus (PE22) beinhaltet folgende Leistungen:

  • Ertragsausfall bis 2,50 EUR je kWp u. Tag bis 360 Tage lang (Einspeiseverlust u. Fremdstrombezug)
  • Innere Betriebsschäden bis 3.000 EUR für Wechselrichter | Ertragsausfall bis 1.000 EUR
  • Versicherungsschutz bei Erdrutsch, Vermurung, Erdbeben oder deren Folgen bis 50 % der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR
  • Schäden durch „Innere Unruhen“ bis 50 % der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR
  • Vorzeitiger Versicherungsschutz bis 10 Wochen vor Inbetriebnahme
  • De- u. Remontagekosten infolge eines Sachschadens am Gebäude bis 30.000 EUR
  • Ertragsausfall aufgrund eines Gebäudeschadens bis zu 360 Tage
  • Daten und Programme bis 20.000 EUR
  • Technologiefortschritt
  • GAP-Deckung (Differenzentschädigung bei Finanzierung)
  • Verzicht auf Restwertanrechnung von Altmaterial im Schadensfall
  • Mitversicherung von Ladestationen

Die Ertragsausfallversicherung

Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens (Beschädigung/Zerstörung) keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.

Die Ausfallversicherung kommt bei Anlagen bis 50 kWp sofort zum Tragen. Bei Anlagen über 50 kWp ist eine Karenzzeit (Wartezeit) von 2 Tagen vorgeschaltet. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis zu 2,50 je kWp. Ersetzt wird auch der nachweislich angefallene Fremdstrombezug.

Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt bis zu 12 Monate.

Zusätzliche mitversicherte Leistungen der Photovoltaikversicherung auf „Erstes Risiko“

Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
  • Feuerlöschkosten inkl. Gebühren

Die vorab genannten Kostenarten sind mit insgesamt 30.000 EUR im Rahmen der Oberösterreichische Klima Pro Versicherung versichert.

Deckungserweiterungen der Oberösterreichische Klima Pro Plus Photovoltaikversicherung

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der PV-Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb von 10 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Brand, Blitzschlag u. Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl begrenzt.

Der Diebstahl von nicht eingebauten bzw. nicht fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur dann versichert, sofern sich diese am Dach oder in gesicherten, nicht einsehbaren Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird zusätzlich zu allfällig vereinbarten Selbstbehalten ein Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht.

Anlagen, die nach den Regeln der Technik ganz oder teilweise in Eigenregie errichtet wurden, sind nur dann versichert, wenn vor deren Inbetriebnahme die Abnahme durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgt ist. Ab einer Anlagenleistung von 2 kWp ist daher, gemeinsam mit einem allfälligen Versicherungsantrag, das Abnahmeprotokoll eines Elektro-Fachbetriebes zu übermitteln.

In Abänderung zu Artikel 2 Pkt. 2.1. d) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE) leistet der Versicherer bis zu 50 % der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR auf erstes Risiko auch für Schäden, die durch Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch oder als deren Folge entstehen.

Der Versicherer leistet bis 50 % der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR auf erstes Risiko auch für Schäden durch Innere Unruhen.

Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sachen wird geleistet, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Die Entschädigung dafür beträgt bis zum vollendeten 5. Jahr ab Betriebsbereitschaft maximal 3.000 EUR auf erstes Risiko. Ab dem 6. Jahr ab Betriebsbereitschaft erfolgt eine Entschädigung wie folgt:

  • ab 6 Jahren bis maximal 80 % der Erstrisikosumme
  • ab 7 Jahren bis maximal 60 % der Erstrisikosumme
  • ab 8 Jahren bis maximal 40 % der Erstrisikosumme
  • ab 9 Jahren bis maximal 20 % der Erstrisikosumme
  • ab 10 Jahren keine Entschädigung

Im gleichen Umfang gelten auch Schäden an PV-Modulen durch Hotspots, Delamination, Schneckenspuren und Mikrorisse mitversichert.

Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 EUR auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein unvorhersehbarer Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Die Kosten gelten bei einem Gebäudeschaden aufgrund folgender Gefahren versichert:

  1. Brand, Blitzschlag, Explosion;
  2. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
  3. Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt;
  4. Sturm — Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der GeoSphere Austria (GSA) oder deren Rechtsnachfolger maßgebend;
  5. Hagel — Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern;
  6. Schneedruck — Schneedruck ist die Kraftwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen.

Sofern die Instandsetzung oder der Wiederaufbau des Gebäudes vom Eigentümer nicht schuldhaft verzögert wird oder der Unterbrechungsschaden nicht aufgrund von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird, ersetzt der Versicherer bei einem Gebäudeschaden den Ertragsausfall bis zu 360 Tage lang. Die Wartezeit beträgt bei Anlagen über 50 kWp zwei Tage.

Im Falle eines Totalschadens wird der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache, ersetzt. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Grenze der Entschädigung.

Das sind Mehrkosten zur Lokalisierung eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der versicherten Anlage. Schadensuchkosten sind bis 20.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials).

Kann nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden eine versicherte Sache nicht mehr in ihrem bisherigen technischen Zustand hergestellt, repariert oder ersetzt werden, leistet der Versicherer Ersatz für die Wiederherstellungskosten eines Gerätes bzw. eines Anlagenteiles oder einer Anlage einschließlich der Kosten für den technologischen Fortschritt. Die Wiederherstellung bezieht sich auf Sachen gleicher Art und Güte, mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen.

Stationäre KFZ-Ladestationen (Ladesäulen, Strom- oder Solartankstellen) am Versicherungsgrundstück, die von einem Fachbetrieb nach den Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden, gelten im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme samt dazugehöriger Anschlussleitungen sowie fest installierter Ladekabel und -stecker mitversichert.

Nicht versichert sind:

  • Kraftfahrzeuge während des Ladevorganges an der Ladestation
  • Vermögensschäden durch Ausfall der Ladestation (z.B. Fremdstrombezug)

Die im Zuge eines versicherten Sachschadens entstandenen Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten für die serienmäßig hergestellten, in Verbindung mit der versicherten Anlage stehenden Programme und Daten sind bis zu 20.000 EUR auf erstes Risiko mitversichert.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Leistungen nur auszugsweise und nicht abschließend dargestellt sind. Ausschlaggebend und verbindlich sind ausschließlich die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Oberösterreichische Photovoltaikversicherung Klima Pro Plus (Kurzübersicht)

Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2023)
Erneuerbare Energie Klima Pro - Plus-Paket
Versicherbare PV-Anlagen
Photovoltaik-Dachanlagen auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- u. Flachdach oder Fassade
Wohn-/Betriebssitz
Österreich
Max. Versicherungssumme
300.000 EUR inkl. Montagekosten (höhere VS auf Anfrage)
Max. Anlagenalter
10 Jahre (120 Monate) ab Erstinbetriebnahme
Selbstbehalt
Wahlweise ohne Selbstbehalt oder 250 EUR
Mindestbeitrag
siehe Tarifrechner
Ertrags-Ausfallversicherung
Bis 50 kWp: keine Karenzzeit
Über 50 kWp: Karenzzeit 2 Tage
Haftzeit max. 12 Monate, bis 2,50 EUR/kWp/Tag
Weitere versicherte Kosten
Insgesamt bis 30.000 EUR Erstrisiko für: Bewegungs-/Schutzkosten, Aufräumung, Dekontamination, Entsorgung, Erd-/Maurerarbeiten, Gerüstgestellung, Bergung, Luftfracht, Feuerlöschkosten
GAP-Deckung
Kostenneutral inkludiert — Details
Landwirtschaftl. Betrieb
Ja, versicherbar
Eigenmontage
Ja, gem. Bedingungen versicherbar (auch Teil-Eigenmontage)
Besonderheiten
Großes Leistungsspektrum inkl. Baustein Plus mit zahlreichen Deckungserweiterungen: Baudeckung, Erdbeben/Vermurung/Erdrutsch, Innere Betriebsschäden, Ertragsausfall, De-/Remontagekosten + Ertragsausfall, Energiespeicher, Feuerlöschkosten, Schadensuchkosten, Wegfall Restwertanrechnung, Technologiefortschritt, Daten- u. Programmversicherung

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Häufige Fragen zur Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung oder Wohngebäudeversicherung?

Die eigenständige Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit einem speziell auf Photovoltaikanlagen ausgerichteten Versicherungsschutz. Dementsprechend sind die Leistungen wesentlich umfangreicher als die einer Gebäudeversicherung. Je nach Versicherer sind die jährlichen Kosten nahezu identisch.

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