Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Photovoltaikversicherung mit großem Leistungsspektrum - für alle die mehr möchten
Versicherungsschutz für Photovoltaikanlage, Energiespeicher, Ladestation, Solarthermie-Anlage und Trafostation in einem Vertrag mit einer Selbstbeteiligung ab 0 Euro. Über den Onlinetarifrechner können Sie den Versicherungsschutz für sämtliche Peripherie berechnen und auch beantragen. Die Klima Pro Plus Versicherung enthält die Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfallversicherung. Zahlreiche Deckungserweiterungen, welche speziell auf den österreichischen Photovoltaikmarkt abgestimmt sind, machen das Produkt für jeden Betreiber einer PV-Anlage interessant.
Jetzt Beitrag berechnenDie Klima Pro Plus Versicherung der OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung bietet ein großes Leistungsspektrum für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und PV-Inselanlagen in ganz Österreich. In einem Vertrag versichert sind Photovoltaikanlage, Energiespeicher, Ladestation, Solarthermie-Anlage und Trafostation. Weitere Informationen zu den Leistungsinhalten entnehmen Sie bitte der folgend aufgeführten Produktübersicht.
Versicherbar sind alle in Österreich installierten Dachanlagen. Dies gilt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen u. PV-Inselanlagen in Verbindung mit Energiespeicher, E-Ladestationen, Solarthermieanlagen, Hausanschlüsse und Trafostationen. Auch auf landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden kann der Tarif Klima Pro Plus in Anspruch genommen werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 300.000 EUR (höhere VS bitte anfragen). Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit automatischer Verlängerung. Das Anlagenalter darf bei Beantragung max. 10 Jahre ab Erstinbetriebnahme betragen. Selbstverständlich ist auch ein vorzeitiger Versicherungsschutz (vor Betriebsfertigkeit) von 10 Wochen gegeben. Alle unten aufgeführten Deckungserweiterungen sind bereits inkludiert.
Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten Dach-Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.
Versichert sind die deklarierten Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung oder Raumheizung. Dazu zählen folgende Einzelkomponenten:
Die Klima Pro Versicherung der Oberösterreichischen ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Sachschäden durch:
Die Deckungserweiterung Klima Pro Plus (PE22) beinhaltet folgende Leistungen:
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens (Beschädigung/Zerstörung) keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Die Ausfallversicherung kommt bei Anlagen bis 50 kWp sofort zum Tragen. Bei Anlagen über 50 kWp ist eine Karenzzeit (Wartezeit) von 2 Tagen vorgeschaltet. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis zu 2,50 je kWp. Ersetzt wird auch der nachweislich angefallene Fremdstrombezug.
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt bis zu 12 Monate.
Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:
Die vorab genannten Kostenarten sind mit insgesamt 30.000 EUR im Rahmen der Oberösterreichische Klima Pro Versicherung versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der PV-Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb von 10 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Brand, Blitzschlag u. Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl begrenzt.
Der Diebstahl von nicht eingebauten bzw. nicht fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur dann versichert, sofern sich diese am Dach oder in gesicherten, nicht einsehbaren Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird zusätzlich zu allfällig vereinbarten Selbstbehalten ein Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht.
Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sachen wird geleistet, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Die Entschädigung dafür beträgt bis zum vollendeten 5. Jahr ab Betriebsbereitschaft maximal 3.000 EUR auf erstes Risiko. Ab dem 6. Jahr ab Betriebsbereitschaft erfolgt eine Entschädigung wie folgt:
Im gleichen Umfang gelten auch Schäden an PV-Modulen durch Hotspots, Delamination, Schneckenspuren und Mikrorisse mitversichert.
Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 EUR auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein unvorhersehbarer Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Die Kosten gelten bei einem Gebäudeschaden aufgrund folgender Gefahren versichert:
Stationäre KFZ-Ladestationen (Ladesäulen, Strom- oder Solartankstellen) am Versicherungsgrundstück, die von einem Fachbetrieb nach den Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden, gelten im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme samt dazugehöriger Anschlussleitungen sowie fest installierter Ladekabel und -stecker mitversichert.
Nicht versichert sind:
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Leistungen nur auszugsweise und nicht abschließend dargestellt sind. Ausschlaggebend und verbindlich sind ausschließlich die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Die eigenständige Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit einem speziell auf Photovoltaikanlagen ausgerichteten Versicherungsschutz. Dementsprechend sind die Leistungen wesentlich umfangreicher als die einer Gebäudeversicherung. Je nach Versicherer sind die jährlichen Kosten nahezu identisch.