Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Photovoltaikversicherungen Österreich vom Spezialanbieter
Spezialtarif der VAV Versicherung für Österreich
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Die VAV Photovoltaikversicherung ist für Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern und deren Anbauten und Nebengebäuden konzipiert. Auch Energiespeicher und E-Ladestationen können, sofern mit der PV-Anlage verbunden, mitversichert werden. Neben den gängigen Leistungen einer Allgefahrenversicherung bietet das VAV Konzept zahlreiche Deckungserweiterungen. Das Versicherungskonzept ist für Photovoltaikanlagen in Österreich ausgelegt.
Bereits für 75,00 € inklusive Versicherungssteuer ist das PV-Konzept zu erhalten.
Die VAV Photovoltaikversicherung ist für Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern und deren Anbauten und Nebengebäuden, auf gleichem Grundstück, konzepiert. Auch Energiespeicher und E-Ladestationen können, sofern mit der PV-Anlage verbunden, mitversichert werden. Neben den gängigen Leistungen einer Allgefahrenversicherung bietet das hier offerierte VAV Konzept noch zahlreiche Deckungserweiterungen. Dazu zählen z. B. De- u. Remontagekosten, Feuerlöschkosten, Ertragsausfall durch innere Betriebsschäden, Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden, Technologiefortschritt, und sofortiger Reparaturbeginn. Sofern ein versicherter Teilschaden an der Photovoltaikanlage vorliegt, verzichtet die VAV Versicherung auf Anrechnung von Restwerten beschädigter Teile. Selbstverständlich ist auch eine Ertragsausfallversicherung integriert. Das Versicherungskonzept ist für Photovoltaikanlagen in Österreich ausgelegt.
Die Elektronikversicherung der VAV Versicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung gewährt eine Entschädigungsleistung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Sachschäden durch:
Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen sind.
Wird die Stromproduktion, aufgrund einem dem Grunde nach versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise unterbrochen, so ist eine Leistung aus der Ertragsausfallversicherung zu erwarten. Die Entschädigungsleistung beträgt bis zu 2,00 € je kWp und Tag (unabhängig von der Jahreszeit). Der Versicherer leistet für den Unterbrechungsschaden bis zu sechs Monate. Bei Schäden durch Feuer, Hagel oder Sturm gilt eine Haftzeit (Leistungsdauer) von 12 Monaten vereinbart. Die Leistung der Ertragsausfallversicherung ist auf 30% der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 150 € oder 250 € je Schadensfall (Sachschaden). Bitte beachten Sie, dass die höhere Selbstbeteiligung nur dann angezeigt wird, wenn dem Antragsteller dadurch Preisvorteile entstehen.
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten.
Pauschal gesagt: Versichert ist die gesamte Peripherie, die zu einem ordentlichen Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich ist und für die der Anlagenbetreiber das Risiko trägt.
Energiespeicher können, sofern mit der PV-Anlage gekoppelt, mitversichert werden. Der Versicherungswert ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Folgende Punkte werden vereinbart:
Sofern beantragt, gelten Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle) mitversichert. Der Versicherungswert ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Die maximale Versicherungssumme beträgt 15.000,00 EUR. Entschädigung wird geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf die versicherte Wallbox eingewirkt hat
Der Aufstellungsort der Wallbox befindet sich an einer Wand innerhalb einer Garage bzw. im überdachten Innenbereich eines Carports; eine Wallbox im Außenbereich muss entsprechend überdacht sein. Entsprechende IP Schutzklassen mind. IP44 (= Schutz gegen Fremdkörper größer 1 mm und gegen Spritzwasser aus allen Richtungen) wird vorausgesetzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt generell 300,00 € je Sachschadenfall und EUR 1.000,00 bei Schäden durch Beschädigung, Vandalismus, Böswilligkeit und Beschädigung durch unbekannte KFZ.
Folgend aufgeführt, erhalten Sie alle bereits inkludierten Deckungserweiterungen zur VAV Photovoltaikversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage ab Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Der vorzeitige Versicherungsschutz endet, wenn die Anlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste Zeitpunkt. Deckung für den vorzeitigen Versicherungsschutz besteht während der Bauphase für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h, Hagel sowie einfacher Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile. Für die Lagerung nicht verbauter Teile sind nachfolgende Sicherheitsanforderungen obligatorisch:
Über die Wiederherstellungskosten hinaus sind zusätzlich zu der vereinbarten Versicherungssumme bis in Gesamthöhe von EUR 30.000,00 nachfolgend genannte Kosten auf Erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird.
De- und Remontagekosten bei Gebäudebeschädigungen
Mitversichert gelten De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit (Leistungsdauer) 1 Monat.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
Schadensuchkosten
Mitversichert gelten anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.
Im Zuge eines Feuerschadens ersetzt der Versicherer je Schadenfall sämtliche Nebenkosten – das sind Feuerlöschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten – bis zu EUR 50.000,00 auf Erstes Risiko.
Hierzu zählen insbesondere die Löschmittel, das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte. Auch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter zählen dazu.
Sind für die versicherten Module nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, so leistet der Versicherer wie folgt:
Ersetzt werden die vom Sachschaden betroffenen Module durch Module der aktuellen Nachfolgegeneration mit identischen oder vergleichbaren Leistungs- und Produkteigenschaften, soweit diese wiederbeschafft wurden. Module, die nicht vom Schaden betroffen sind, aber dennoch aus welchen Gründen auch immer ausgetauscht werden müssen, sind nicht Gegenstand dieser Versicherung.
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Die eigenständige Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit einem speziell auf Photovoltaikanlagen ausgerichteten Versicherungsschutz. Dementsprechend sind die Leistungen wesentlich umfangreicher als die einer Gebäudeversicherung. Je nach Versicherer sind die jährlichen Kosten nahezu identisch.