Bereits für 75,00 € inklusive Versicherungssteuer ist das PV-Konzept zu erhalten.
Die VAV Photovoltaikversicherung ist für Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern und deren Anbauten und Nebengebäuden, auf gleichem Grundstück, konzepiert. Auch Energiespeicher und E-Ladestationen können, sofern mit der PV-Anlage verbunden, mitversichert werden. Neben den gängigen Leistungen einer Allgefahrenversicherung bietet das hier offerierte VAV Konzept noch zahlreiche Deckungserweiterungen. Dazu zählen z. B. De- u. Remontagekosten, Feuerlöschkosten, Ertragsausfall durch innere Betriebsschäden, Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden, Technologiefortschritt, und sofortiger Reparaturbeginn. Sofern ein versicherter Teilschaden an der Photovoltaikanlage vorliegt, verzichtet die VAV Versicherung auf Anrechnung von Restwerten beschädigter Teile. Selbstverständlich ist auch eine Ertragsausfallversicherung integriert. Das Versicherungskonzept ist für Photovoltaikanlagen in Österreich ausgelegt und kann über den Online-Tarifrechner berechnet und beantragt werden.
Die Elektronikversicherung der VAV Versicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung gewährt eine Entschädigungsleistung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Sachschäden durch:
Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen sind.
Wird die Stromproduktion, aufgrund einem dem Grunde nach versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise unterbrochen, so ist eine Leistung aus der Ertragsausfallversicherung zu erwarten. Die Entschädigungsleistung beträgt bis zu 2,00 € je kWp und Tag (unabhängig von der Jahreszeit). Der Versicherer leistet für den Unterbrechungsschaden bis zu sechs Monate. Bei Schäden durch Feuer, Hagel oder Sturm gilt eine Haftzeit (Leistungsdauer) von 12 Monaten vereinbart. Die Leistung der Ertragsausfallversicherung ist auf 30% der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 150 € oder 250 € je Schadensfall (Sachschaden). Bitte beachten Sie, dass der Online-Tarifrechner die höhere Selbstbeteiligung nur dann anzeigt, wenn dem Antragsteller dadurch Preisvorteile entstehen.
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz) Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten.
Pauschal gesagt: Versichert ist die gesamte Peripherie, die zu einem ordentlichen Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlich ist und für die der Anlagenbetreiber das Risiko trägt.
Energiespeicher können, sofern mit der PV-Anlage gekoppelt, mitversichert werden. Der Versicherungswert ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Folgende Punkte werden vereinbart:
Sofern beantragt, gelten Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle) mitversichert. Der Versicherungswert ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Die maximale Versicherungssumme beträgt 15.000,00 EUR. Entschädigung wird geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf die versicherte Wallbox eingewirkt hat
Der Aufstellungsort der Wallbox befindet sich an einer Wand innerhalb einer Garage bzw. im überdachten Innenbereich eines Carports; eine Wallbox im Außenbereich muss entsprechend überdacht sein. Entsprechende IP Schutzklassen mind. IP44 (= Schutz gegen Fremdkörper größer 1 mm und gegen Spritzwasser aus allen Richtungen) wird vorausgesetzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt generell 300,00 € je Sachschadenfall und EUR 1.000,00 bei Schäden durch Beschädigung, Vandalismus, Böswilligkeit und Beschädigung durch unbekannte KFZ.
Folgend aufgeführt, erhalten Sie alle bereits inkludierten Deckungserweiterungen zur VAV Photovoltaikversicherung.
Der Versicherer leistet bis maximal 1.000 € Entschädigung für einen Ertragsausfall (bis 2,00 EUR je kWp/Tag) infolge eines Wechselrichterausfalls der versicherten Anlage, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage ab Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Der vorzeitige Versicherungsschutz endet, wenn die Anlage abgenommen ist oder maximal einen Monat nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste Zeitpunkt. Deckung für den vorzeitigen Versicherungsschutz besteht während der Bauphase für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h, Hagel sowie einfacher Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile. Für die Lagerung nicht verbauter Teile sind nachfolgende Sicherheitsanforderungen obligatorisch:
Über die Wiederherstellungskosten hinaus sind zusätzlich zu der vereinbarten Versicherungssumme bis in Gesamthöhe von EUR 30.000,00 nachfolgend genannte Kosten auf Erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird.
De- und Remontagekosten bei Gebäudebeschädigungen
Mitversichert gelten De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit (Leistungsdauer) 1 Monat.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
Schadensuchkosten
Mitversichert gelten anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.
Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, sofern der Schaden 5.000 EUR nicht übersteigt. Die beschädigten Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren. Der Schaden muss nachvollziehbar sein und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.
Der Versicherer leistet bis zu 25 % der Versicherungssumme, maximal EUR 50.000,00 auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.
Im Zuge eines Feuerschadens ersetzt der Versicherer je Schadenfall sämtliche Nebenkosten – das sind Feuerlöschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten – bis zu EUR 50.000,00 auf Erstes Risiko.
Hierzu zählen insbesondere die Löschmittel, das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte. Auch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter zählen dazu.
Für alle während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen gilt eine Vorsorge in Höhe von 50% der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.
Die VAV ersetzt im Totalschadenfall bei Wiederinstandsetzung den Neuwert der versicherten Anlage unmittelbar vor Schadeneintritt. Bei Teilschäden werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzug Neu für Alt erstattet. Es gilt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von wahlweise 150,- EUR, 250,- EUR je Schadenfall.
Der Versicherer verzichtet bei der Entschädigung von Teilschäden auf die Anrechnung von Werten des Altmaterials.
Sind für die versicherten Module nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, so leistet der Versicherer wie folgt:
Ersetzt werden die vom Sachschaden betroffenen Module durch Module der aktuellen Nachfolgegeneration mit identischen oder vergleichbaren Leistungs- und Produkteigenschaften, soweit diese wiederbeschafft wurden. Module, die nicht vom Schaden betroffen sind, aber dennoch aus welchen Gründen auch immer ausgetauscht werden müssen, sind nicht Gegenstand dieser Versicherung.
Entschädigt werden auch kurzfristige Preissteigerungen zwischen Schadentag und Auslieferung bis zur Höhe von 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme
Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen, insbesondere ist die ÖVE/ÖNORM E8001-4-712 hinsichtlich eines fachgerechten Potentialausgleiches zu beachten. Die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen werden.
Ergänzend besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, soweit Teile der versicherten Anlage zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen Investitionskosten (Versicherungssumme) zur Versicherung angezeigt wurden.
Verwenden Sie unsere supereinfache Online Beitragsberechnung zur Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbeitrages. Sagt Ihnen unser Angebot zu, so können Sie Ihre Photovoltaikversicherung sofort online beantragen.
Versicherungsbedingungen: | - Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2004) - Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB 1983) in der Fassung 2010 - Besondere Vereinbarung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen für die Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen |
Wohn- oder Betriebssitz VN: | Österreich |
Versicherbare Photovoltaikanlagen: | - PV-Dachanlagen auf Wohnhäusern und/oder Anbauten/Nebengebäude mit harter Dachung. |
Versicherungssumme incl. Montagekosten maximal: | 100.000 EUR |
Selbstbeteiligung: | Wahlweise 150,00 EUR oder 250,00 EUR je Schadenfall |
Mindestbeitrag: | jährlich 75,- € inkl. Versicherungssteuer |
Baudeckung: | Versicherungsschutz vor Inbetriebnahme für 4 Wochen. |
Ertrags-Ausfallversicherung: | Leistungsdauer bis 6 Monate Bei Unterbrechungsschäden durch Feuer, Sturm o. Hagel verlängert sich die Leistungsdauer auf insgesamt. 12 Monate. |
Wechselrichterausfall (innere Betriebsschäden): | Entschädigung für den Ertragsausfall bis 1.000,- EUR (bis 2,00 € je kWp/Tag) |
Vorsorgeversicherung: | Ja, für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 20% der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart. |
Preissteigerung: | Im Schadenfall werden kurzfristige Preissteigerungen bis zu 30 % über der letzten Versicherungssumme gezahlt (kostenfrei mitversichert) |
Landwirtschaftlicher Betrieb: | Über diesen Tarif nicht versicherbar |
Eigenmontage (auch Teil-Eigenmontage): | Versicherbar, wenn die Photovoltaikanlage nach anerkannten Regeln der Technik installiert wurde. Vor Einspeisung in das Netz muss eine Abnahme durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgen. |
Blitzschutzanlage | Nicht erforderlich, sofern nicht vorgeschrieben. Sollte keine funktionsfähige Blitzschutzanlage installiert sein, wird ein Zuschlag von 10 % erhoben. |
Besonderheiten der Photovoltaikversicherung: | - hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis - Sonderkonzept mit Leistungsverbesserungen und zahlreichen Deckungserweiterungen |
Tarifrechner und Onlineantrag: | Tarifrechner- und Onlineantrag zur VAV Photovoltaikversicherung |