Versicherungsschutz für Photovoltaikanlage, Energiespeicher, Ladestation, Solarthermie-Anlage und Trafostation in einem Vertrag mit einer Selbstbeteilung ab 0 Euro.
Über den Onlinetarifrechner können sie den Versicherungsschutz für sämtliche Peripherie berechnen und auch beantragen. Die Klima Pro Plus Versicherung enthält die Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfallversicherung. Zahlreiche Deckungserweiterungen,
welche speziell auf den österreichischen Photovoltaikmarkt abgestimmt sind machen das Produkt für jeden Betreiber einer PV-Anlage interessant.
Weitere Informationen zu den Leistungsinhalten entnehmen Sie bitte der folgend aufgeführten Produktübersicht.
Versicherbar sind alle in Österreich installierte Dachanlagen. Dies gilt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen u. PV-Inselanlagen in Verbindung mit Energiespeicher, E-Ladestationen, Solarthermieanlagen, Hausanschlüsse und Trafostationen. Auch auf landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden kann der Tarif Klima Pro Plus in Anspruch genommen werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 300.000 € (höhere VS bitte Anfragen). Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit automatischer Verlängerung. Das Anlagenalter darf bei Beantragung max. 10 Jahre ab Erstinbetriebnahme betragen. Selbstverständlich ist auch ein vorzeitiger Versicherungsschutz (vor Betriebsfertigkeit) von 10 Wochen gegeben. Alle unten aufgeführten Deckungserweiterungen sind bereits inkludiert.
Versichert gelten sämtliche Teile inkl. Peripherie, die zur stationär installierten Dach-Photovoltaikanlage gehören. Insbesondere zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten. Letztendlich kann gesagt werden, dass alle Bestandteile versichert sind, welche zu einem ordentlichen Betrieb der netzgekoppelten Photovoltaikanlage erforderlich sind.
Versichert sind die deklarierten Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung oder Raumheizung. Dazu zählen dazu folgende Einzelkomponenten:
Die Klima Pro Versicherung der Oberösterreichischen ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Diese Deckung leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) an einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht vorhersehen konnte.
Insbesondere sind dies Sachschäden durch:
Die Deckungserweiterung Klima Pro Plus (PE22) beinhaltet folgende Leistungen:
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorausgegangenen versicherten Sachschadens (Beschädigung/Zerstörung) keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) — welche inklusive ist — eine Ausfallentschädigung.
Die Ausfallversicherung kommt bei Anlagen bis 50 kWp sofort zu tragen. Bei Anlagen über 50 kWp ist eine Karrenzzeit (Wartezeit) von 2 Tagen vorgeschaltet. Die Tages-Ausfallentschädigung beträgt bis zu 2,50 je kWp. Ersetzt wird auch der nachweislich angefallene Fremdstrombezug.
Die Leistungsdauer (Haftzeit) der Ausfallversicherung beträgt bis zu 12 Monate.
Weitere Kosten können zusätzlich zu den Wiederbeschaffungs- oder Wiederinstandsetzungskosten je Schadenereignis anfallen:
Die vorab genannten Kostenarten sind mit insgesamt 30.000 EUR im Rahmen der Oberösterreichische Klima Pro Versicherung versichert.
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der PV Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb von 10 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Brand, Blitzschlag u. Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl begrenzt. Der Diebstahl von
Der Diebstahl von nicht eingebauten bzw. nicht fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur dann versichert, sofern sich diese am Dach oder in gesicherten, nicht einsehbaren Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird zusätzlich zu allfällig vereinbarten Selbstbehalten ein Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht.
Anlagen die nach den Regeln der Technik ganz oder teilweise in Eigenregie errichtet wurden sind nur dann versichert, wenn vor deren Inbetriebnahme die Abnahme durch einen Elektro- Fachbetriebes erfolgt ist. Ab einer Anlagenleistung von 2 kw/p ist daher, gemeinsam mit einem allfälligen Versicherungsantrag, das Abnahmeprotokoll eines Elektro-Fachbetriebes zu übermitteln.
In Abänderung zu Artikel 2 Pkt. 2.1. d) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE) leistet der Versicherer bis zu 50% der Versicherungssumme, max. 50.000 € auf erstes Risiko auch für Schäden, die durch Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch oder als deren Folge entstehen.
Der Versicherer leistet bis 50% der Versicherungssumme, max. 50.000 € auf erstes Risiko auch für Schäden durch Innere Unruhen.
Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sachen wird geleistet, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Die Entschädigung dafür beträgt bis zum vollendenten 5. Jahr ab Betriebsbereitschaft maximal 3.000 € auf erstes Risiko. Ab dem 6. Jahr ab Betriebsbereitschaft erfolgt eine Entschädigung wie folgt aufgeführt:
Im gleichen Umfang gelten auch Schäden an PV-Modulen durch Hotspots, Delamination, Schneckenspuren und Mikrorisse mitversichert.
Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 EUR auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein unvorhersehbarer Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Die Kosten gelten bei einem Gebäudeschaden aufgrund folgender Gefahren versichert:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion;
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
c) Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt;
d) Sturm - Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der GeoSphere Austria (GSA) oder deren Rechtsnachfolger maßgebend;
e) Hagel - Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern
f) Schneedruck - Schneedruck ist die Kraftwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen.
Sofern die Instandsetzung oder der Wiederaufbau des Gebäudes vom Eigentümer nicht schuldhaft verzögert wird oder der Unterbrechungsschaden nicht aufgrund von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird, ersetzt der Versicherer bei einem Gebäudeschaden den Ertragsausfall bis zu 360 Tage lang. Die Wartezeit beträgt bei Anlagen über 50 kWp zwei Tage.
Im Falle eines Totalschadens wird der Zeitwert der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Grenze der Entschädigung.
Das sind Mehrkosten zur Lokalisierung eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der versicherten Anlage. Schadensuchkosten sind bis 20.000 auf erstes Risiko mitversichert.
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf die Anrechnung etwaiger Restwerte (Wert des Altmaterials).
Kann nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden eine versicherte Sache nicht mehr in ihrem bisherigen technischen Zustand hergestellt, repariert oder ersetzt werden, leistet der Versicherer Ersatz für die Wiederherstellungskosten eines Gerätes bzw. eines Anlagenteiles oder einer Anlage einschließlich der Kosten für den technologischen Fortschritt. Die Wiederherstellung bezieht sich auf Sachen gleicher Art und Güte, mit den zum Schadenzeitpunkt üblichen Standardmerkmalen.
Stationäre KFZ-Ladestationen (Ladesäulen, Strom- oder Solartankstellen) am Versicherungsgrundstück, die von einem Fachbetrieb nach den Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden, gelten im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme samt dazugehöriger Anschlussleitungen sowie fest installierter Ladekabel und -stecker mitversichert.
Nicht versichert sind:
Die im Zuge eines versicherten Sachschadens entstandenen Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten für die serienmäßig hergestellten, in Verbindung mit der versicherten Anlage stehenden Programme und Daten sind bis zu 20.000 € auf erstes Risiko mitversichert.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Leistungen nur auszugsweise und nicht abschließend dargestellt sind. Ausschlaggebend und Verbindlich sind ausschließlich die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Versicherungsbedingungen: | - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR VERSICHERUNG VON ANLAGEN ZUR GEWINNUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN (AEE2023) - ERNEUERBARE ENERGIE Klima Pro - Plus-Paket |
Versicherbare Photovoltaikanlagen: | - Photovoltaik-Dachanlagen die auf Sattel-, Pult, Walm-, Schräg- u. Flachdach oder einer Fassade installiert sind |
Wohn- o. Betriebssitz Versicherungsnehmer: | Österreich |
Versicherungssumme incl. Montagekosten maximal: | 300.000 € |
PV Anlagenalter max. | 10 Jahre (120 Monate) ab Erstinbetriebnahme |
Selbstbehalt: | wahlweise ohne Selbstbehalt oder 250 € |
Mindestbeitrag: | siehe Tarifrechner |
Ertrags-Ausfallversicherung: | Für PV-Anlagen bis 50 kWp: keine Karenzzeit (wartezeit) Für PV-Anlagen über 50 kWp: Karenzzeit 2 Tage - Haftzeit (Leistungsdauer) max.: 12 Monate Ausfallentschädigung: bis 2,50 € je kWp/Tag |
Weitere versicherte Kosten: | Kostenfrei stehen insgesamt bis 30.000 EUR als Erstrisikosummen für folgende Positionen bereit: - Bewegungs- und Schutzkosten - Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten - Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht - Feuerlöschkosten |
PV GAP-Deckung: | Ist bereits kostenneutral inkludiert. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Oberösterreichische GAP-Deckung |
PV-Versicherung landwirtschaftlicher Betrieb: | - Ja, versicherbar. |
Eigenmontage (auch Teil-Eigenmontage): | - Ja, gem. der Bedingungen versicherbar. |
Besonderheiten der OBERÖSTERREICHISCHEN Klima Pro Plus Versicherung: | - großes Leistungsspektrum - inkl. Baustein Plus Zahlreiche Deckungserweiterungen wie z. B. - Baudeckung - Erdbeben - Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen - Ertragsausfall - De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen + bis 1 Mon. Ertragsausfall - Mitversicherung von Energiespeichern - Feuerlöschkosten und Gebühren - Schadensuchkosten - Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall - Werkstattrisiko / Transporte Technologiefortschritt - Daten- u. Programmeversicherung |