Bild zu Wissenwertes zur Photovoltaik-Versicherung

Wie wird der Versicherungswert zur Photovoltaikversicherung ermittelt?

Der anzugebende Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung) zuzüglich der Bezugskosten – z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage. Rabatte und Nachlässe werden nicht berücksichtigt.

Bei korrekter Angabe wird der Unterversicherungsverzicht gewährt.

Brutto- oder Nettowert der Photovoltaikanlage versichern?

Die Prämie der Photovoltaikversicherung basiert auf dem Wert der Photovoltaikanlage zzgl. der Montagekosten. Soll nun die Mehrwertsteuer mit angegeben werden?

  • Ja, die Mehrwertsteuer muss in dem Gesamtwert berücksichtigt werden, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Im Schadensfall verlangt der Versicherer einen Nachweis!
  • Nein, die Mehrwertsteuer muss nicht im Gesamtwert der Photovoltaikanlage berücksichtigt werden, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz setzt bei Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage ein, frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Eine Ausnahme bildet die inkludierte Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn) der Condor und VAV Versicherung.

Welche Überspannungsschutzvorrichtung wird benötigt?

Die Condor Photovoltaikversicherung verzichten auf einen Überspannungsschutz. Dieser wird weder im Antrag noch in den Bedingungen verlangt. Die Montage der Photovoltaikanlage muss nach dem derzeitigen Stand der Technik erfolgen. Bei der VAV Versicherung sind keine speziellen Übrspannungsschutzvorrichtungen in den Bedingungen verankert.

Wird eine Blitzschutzanlage benötigt?

Das Angebot zur Versicherung von Photovoltaikanlagen der CONDOR, hat gem. der zugrunde liegenden Bedingungen, keine Anforderung in Bezug auf eine Blitzschutzanlage (Blitzschutzvorrichtung). Gelten jedoch behördliche oder gesetzliche Auflagen in Bezug auf Blitzschutzvorrichtungen, z. B. für öffentliche Gebäude, so sind diese zwingend einzuhalten!
Die VAV-Versicherung erhebt einen ein genereller Beitragszuschlag in Höhe von von 10% auf die Jahresbruttoprämie bei nicht vorhandensein einer Blitzschutzanlage. Auch hier müssen die Auflagen der einzelnen Bundesländer, Behörden etc. eingehalten werden.

Kann ich über die Photovoltaikversicherung Anlagen mit Selbstmontage oder Teil-Selbstmontage versichern?

Ja, über die hier angebotenen Tarife der Condor Photovoltaikversicherung und VAV Photovoltaikversicherung. Grundsätzlich gilt: Die Anlagen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik und sofern gegeben, nach den Herstellervorgaben installiert werden. Nach Montage und vor Netzanschluss ist eine Endabnahme durch einen Elektrofachbetrieb erforderlich.

Ist der Sachschaden durch Sturm und Hagel mitversichert?

Ja, Schäden durch Sturm und Hagel mitversichert. Die Bedingungen nennen zwar nicht immer die Gefahren „Sturm und Hagel“, sie sind aber auch ohne Nennung mitversichert.

Marderschäden (Tierverbiss) im Rahmen der Photovoltaikversicherung

Marderschäden (Tierverbiss) sind grundsätzlich in unseren Photovoltaikversicherungen mitversichert. Zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog zur Photovoltaik-Versicherung den passenden Beitrag in Bezug auf Tierverbiss und andere nicht genannte Gefahren.

Kann ich die Photovoltaikanlage auch über eine bestehende Eigenheimversicherung absichern?

Ja, Sie können Ihre Photovoltaikanlage auch über die Eigenheimversicherung mitversichern. Die Angebote der Eigenheimversicherer variieren je nach Anlagengröße. Ist das ratsam die Photovoltaikanlage in die Eigenheimversicherung aufzunehmen? Nein, auf keinen Fall.

Die Eigenheimversicherung leistet nur bei bedingungsgemäßen Schäden (genannten Schaäden) durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie für Leitungswasser, Sturm und Hagel (je nach Bedingungswerk gibt es Abweichungen). Der Schaden aufgrund eines Blitzschlages ist nur dann versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache (das Gebäude oder dessen Bestandteile) aufgetroffen ist. Tritt der Blitz beispielsweise in das Dach des Nachbarn ein und verursacht eine Überspannung oder einen Kurzschluss an Ihrer Photovoltaikanlage (Induktionsschaden), so ist kein Versicherungsschutz gegeben. Zum Vergleich finden Sie hier die Leistungen der Photovoltaikversicherung. Oftmals ist eine eigenständige Photovoltaikversicherung (Allgefahrenversicherung) sogar günstiger wie der Einschluss in die Eigenheimversicherng.

Allgefahrendeckung / Photovoltaikversicherung

Die moderne Photovoltaikversicherung basiert auf den ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung). Die Elektronikversicherung nach ABE ist wiederum eine Allgefahrenversicherung (auch Allgefahrendeckung genannt). Das Prinzip ist recht einfach, da alle Gefahren versichert sind, sofern diese an anderer Stelle der geltenden Bedingungen oder auf Antrag des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Damit die ABE-Deckung auf die spezifischen Anforderungen zur Versicherung einer Photovoltaikanlage abgestimmt ist, werden "Besondere Bedingungen", "Besondere Vereinbarungen" und Klauseln zur Hilfe genommen.

Wie lange dauert es, bis ich den Versicherungsschein zur Photovoltaikversicherung in Händen halte?

Wir und auch der Versicherer sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich die Versicherungsunterlagen zukommen zu lassen. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit für Elektronikversicherungen bei ca. 13 Tagen.

Was mache ich, wenn ich den Versicherungsschutz sehr kurzfristig benötige?

Angenommen Ihre Photovoltaikanlage soll morgen geliefert und montiert werden. Sie haben allerdings noch keinen Versicherungsschutz. Kein Problem!

Wenn Sie bis 23.59 Uhr Ihren Antrag online über unsere Tarifrechner stellen, erhalten Sie automatisch via Mail eine vorläufige Deckungszusage. Voraussetzung ist, dass Sie den gewünschten Versicherungsschutz ohne Vorschäden und Freitextangaben beantragen können.

Die vorläufige Deckung beginnt zum beantragten Zeitpunkt (frühestens zum Beginn des nächsten Kalendertages) und endet mit der Zustellung der Versicherungsdokumente, spätestens jedoch 3 Monate nach Antragstellung.

Welche Vertragslaufzeiten werden angeboten?

Die Condor Photovoltaikversicherung wird mit einer Versicherungsdauer von einem Jahr angeboten. Unter Berücksichtigung eines Laufzeitrabattes, kann auch für die Dauer von drei Jahren beantragt werden, sofern der Antragsteller finanzielle Vorteile erhält (wird automatisch von unserem Onlinesystem berücksichtigt). Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Die Vertragslaufzeit bei der VAV-Versicherung beläuft sich auf 10 Jahre. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren Vertragsdauer wird ein Zuschlag von 5% auf die Versicherungsprämie erhoben.

Wie alt darf die PV-Anlage sein.

Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass gerade alte Photovoltaikanlagen ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. In der Schadenabwicklung steigen die Kosten mit zunehmenden Alter der Photovoltaikanlage. Gleiche bzw. passende Peripherie wird entweder gar nicht mehr hergestellt oder ist nur noch zu enorm hohen Preisen erhältlich. Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche PV-Versicherung Anbieter eine Altersgrenze bei Neubeantragungen> eingeführt. Unsere Angebot CONDOR Photovoltaikversicherung sieht ein maximales Alter von 5 Jahren ab Erstinbetriebnahme vor.

Für bestehende Photovoltaik-Versicherungen hat diese Regelung selbstverständlich keine Auswirkung!

Innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen

Grundsätzlich erhalten Sie aus Ihrer Allgefahrenversicherung Leistungen, wenn die versicherte Sache, also Ihre PV Anlage, durch eine äußere Einwirkung beschädigt wird. Welche äußere Einwirkung den Schaden verursacht ist dabei zunächst egal (Ausnahmen siehe §2 Abs.4 ABE 2011). In den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronik Versicherung §2 wird allerdings für elektronische Bauteile, also z.B. für den Wechselrichter, eindeutig bestimmt, dass hier ein Nachweis über eine äußere Einwirkung erbracht werden muss. Ist dieser Nachweis nicht möglich, besteht auch kein Leistungsanspruch.

Man kann das mit dem Schaden am Fernseher vergleichen: Wird dieser schwarz und ist defekt, kaufen Sie sich einen neuen Fernseher. Schlägt jedoch ein Blitz bei Ihnen ein, wird der defekte Fernseher von der Hausratversicherung ersetzt. Über unsere Deckungserweiterung „innerer Betriebsschaden“ leistet der Versicherer jedoch auch ohne, dass Sie als Versicherungsnehmer einen Nachweis über die äußere Einwirkung erbringen können. Je nach Anlagengröße erhalten Sie zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro für den Sachschaden und zwischen 750 Euro und 1.600 Euro für den dadurch entstandenen Ertragsausfall. Die Leistungen werden in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter definiert.

Sonderbedingungen

Die hier dargestellte Photovoltaikversicherung wurden mit dem Produktgeber über Sonder- u. Rahmenvereinbarungen kundenorientiert verbessert. Diese Verbesserungen beziehen sich auf die vereinfachte Antragstellung, die Versicherungsprämie und auch die Bedingungen zur Photovoltaik-Versicherung. Die Photovoltaikversicherungen der CONDOR und VAV sind exklusive Sonderkonzepte, die in der dargestellten Form nur über Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG - Niederlassung Österreich erhältlich sind.

Welchen Sinn hat die Ausfallentschädigung (Ausfallversicherung) in der Photovoltaikversicherung?

Sollte Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines vorangegangenen versicherten Sachschadens gänzlich oder teilweise ausfallen, so kommt die Ausfallversicherung (Betriebsunterbrechungs-Versicherung) gem. der vereinbarten Bedingungen zum Einsatz. Hauptaufgabe der Ausfallversicherung ist die Sicherung Ihrer Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage weiterhin Bestand haben werden.

Anforderungen Bauartklassen und Fertighausgruppen

Für die Condor Photovoltaik-Versicherung gelten folgende Bauartklassen:

  • Bauartklasse I = massive Außenwände mit harter Dachung (z. B. Mauerwerk, Beton mit Ziegeldach).
  • Bauartklasse II = Stahl- oder Holzfachwerk mit harter Dachung (z. B. Fachwerkhaus mit Schieferdach o. Fertighaus mit Ziegeldach).

Über die VAV Photovoltaikversicherung können ausschließlich PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie auf dem selben Grundstück befindliche Bauten/Anbauten (Carport, Garage, Nebengebäude, Schuppen) mit harter Dachung versichert werden.

Die o. g. Photovoltaikversicherungen der CONDOR und VAV sind online nur bei Einhaltung der Anforderungen zu beantragen.

Erstes Risiko – Definition

Der Begriff auf „Erstes Risiko“ bezeichnet einen ersatzpflichtigen Schaden, der unabhängig vom Versicherungswert, in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.

Können PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und von Betreibergesellschaften versichert werden?

Ja, alle Angebote auf Photovoltaikversicherung können von einer Photovoltaik-Betreibergesellschaft beantragt werden.
Ja, die Photovoltaikversicherungen gelten auch für Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen oder Verwaltungsgebäuden.

Sind Bürgersolaranlagen versicherbar?

Ja, alle Angebote auf Photovoltaikversicherung eignen sich zur Versicherung von:

  • Bürgersolaranlagen
  • Bürger-Solarkraftwerke
  • Bürger-Photovoltaikanlagen
  • Bürger-Sonnenkraftwerke
  • ...

Sind PV-Anlagen von Investmentgesellschaften oder sonstigen Investorenmodellen versicherbar?

Ja, jegliche PV-Investorenmodelle (z. B. Investmentfonds, Beteiligungsgesellschaften) sind versicherbar. Wir sind in der Lage, Versicherungsschutz für alle Photovoltaikanlagen (Freiflächenanlagen, Dachanlagen, Fassadenanlagen, etc.) in Deutschland und in den meisten Ländern von Europa zu realisieren. Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Photovoltaik-Großanlagen und Solarparks.

Beinhaltet die PV Versicherung auch den Schutz für Energiespeicher?

Ja, sofern Energiespeichersysteme in die versicherte Photovoltaikanlage eingebunden sind, gelten diese bei der CONDOR und VAV Versicherung gem. der zugrundeliegenden Bedingungen als mitversichert. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtversicherungssumme den Wert des Energiespeichers beinhaltet, sofern dieser nicht separat abgefragt wird.

Kann eine Solarthermie über die Photovoltaikversicherung versichert werden?

Nein, die hier aufgeführten Photovoltaik-Versicherungstarife beziehen sich ausschließlich auf die Versicherung von Photovoltaikanlagen. Die solarthermische Anlage kann hier nicht versichert werden.

Versicherung online beantragen – Vorgehensweise

Die Onlinebeantragung der Versicherung Ihrer Wahl ist sehr einfach gehalten und kann in nur 3 Minuten durchgeführt werden.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Tarifrechner auf Photovoltaik- oder Montageversicherung auswählen.
  2. Daten nach Vorgabe eingeben (Leistung in kWp und/oder komplette Netto-Investitionssumme Ihrer Photovoltaikanlage).
  3. Sie erhalten eine Kurzübersicht der Tarifoptionen, Leistungen und Prämien zum Tarif der Photovoltaikversicherung.
  4. Tarif auswählen (sofern mehrere angeboten werden).
  5. Den rechts neben dem Tarif befindlichen Button „Antrag stellen“ betätigen.
  6. Sie erhalten eine Übersicht der zugrundeliegenden Bedingungen, der relevanten Eckdaten und der Versicherungsbeiträge.
  7. Alle unterhalb der Übersicht befindlichen Formularfelder ausfüllen (Grüne Links, wenn zutreffend beachten).
  8. Den Button „Versicherungsantrag stellen“ betätigen.
  9. 2-3 Minuten später erhalten Sie eine E-Mail mit den Antragsdaten und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen an Ihre angegebene E-Mailadresse.
  10. Die Inhalte des Versicherungsantrages prüfen und den Anweisungen gemäß der E-Mail folgen und den Antrag bestätigen.
  11. Der Antrag wird unsererseits manuell geprüft und an den von Ihnen gewählten Versicherer weitergeleitet.
  12. Sie erhalten die "Vorläufige Deckung" bestätigt.
  13. Der Versicherungsschein wird vom Versicherer erstellt und geht Ihnen per Post zu.

Mehrere Photovoltaikanlagen versichern

Grundlegend gilt, dass jede Photovoltaikanlage einzeln zu versichern ist. Ausschlaggebend sind die Einspeisezähler.
1 Einspeisezähler = 1 Photovoltaikanlage. Erstreckt sich die Photovoltaikanlage über mehrere Dächer und alles läuft über einen Einspeisezähler (unabhängig von der Adresse), so sprechen wir von einer zu versichernden Photovoltaikanlage. Die unterschiedlichen Adressen oder Flurstücke, über die sich die Anlage erstreckt, sollten dann jedoch deklariert werden.

Haben Sie mehrere Photovoltaikanlagen (unterschiedliche Zähler) zu versichern, ist eine Berechnung und Beantragung über unseren Tarifrechner auf Condor Photovoltaikversicherung möglich. Durch die Bündelung mehrerer Photovoltaikanlagen innerhalb eines Vertrages wird der Gesamtbeitrag in den meisten Fällen nochmals günstiger.

Besteht bereits eine CONDOR Photovoltaikversicherung, welche über uns beantragt wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie im Tarifrechner "Ich möchte mehrere Photovoltaikanlagen versichern" aus.
  2. Geben Sie die Anzahl der zu versichernden Photovoltaikanlagen ein (bestehende PV-Anlage(n) + neue PV-Anlage(n)).
  3. Folgen Sie dem Dialog und beantworten Sie die Fragen zu jeder einzelnen Anlage.
  4. Betätigen Sie in der Übersicht den Button "Antrag stellen".
  5. Füllen Sie das Onlineformular komplett aus. In den Freitext schreiben Sie bitte hinein: Ersatzantrag für Versicherungsschein-Nr.:405 75 123456789 (Versicherungsscheinnummer Ihres bestehenden Vertrages).
  6. Ganz unten den Button "Versicherungsantrag absenden" betätigen.

Ansonsten ist der Ablauf analog der Beschreibung unter dem Punkt Online-Antrag.

Beitragszahlung mittels Lastschrifteinzug

Haben Sie bei Antragstellung den jederzeit widerruflichen Lastschrifteinzug der zu zahlenden Versicherungsbeiträge gewählt, so beachten Sie bitte, dass der Lastschrifteinzug in der Regel frühestens 2 Wochen nach Erstellung der Versicherungsdokumente erfolgt. Da die Lastschriften vonseiten der Versicherer im 2-wöchigen Turnus (Anfang u. Mitte des Monats) erfolgen, kann es durchaus 4 Wochen dauern, bis das Ihr Versicherungsbeitrag abgebucht wird. Bitte lesen Sie auch den folgend aufgeführten Passus zum SEPA-Mandat!

Beitragszahlung mittels SEPA Mandat (SEPA = Single Euro Payments Area)

Seit 01. Februar 2014 werden europaweit alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vereinheitlicht. Diese Vereinheitlichung hat zur Folge, dass alle Kontonummern und Bankleitzahlen in die neue Form überführt werden müssen. Die Bezeichnungen lauten dann IBAN (International Bank Account Number) statt Kontonummer und BIC (Bank Identifier Code) statt Bankleitzahl. Bitte beachten: Nehmen Sie bereits an dem herkömmlichen Lastschrifteinzug teil, so brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der Versicherer wird Ihre Bankverbindung automatisch umstellen und die Versicherungsbeiträge wie gewohnt einziehen.

Versicherungsdokumente

Die Versicherungsdokumente (Polizzen) werden Ihnen vonseiten des Versicherers per Post zugestellt. Bei Beantragung von unterschiedlichen Versicherungssparten (Elektronik, Montage) erfolgt die Dokumentierung von unterschiedlichen Fachabteilungen. Daher ist es üblich, dass Ihnen die Dokumente getrennt und zeitversetzt zugestellt werden. Derzeit beträgt die Dokumentierungszeit ca. 13 Tage ab Antragseingang.

Photovoltaik-Versicherung für Projekte in Österreich und der EU

Photovoltaikversicherungen für in Österreich ansässige Anlagenbetreiber (gewerblich und privat) bieten wir (derzeit) ausschließlich über die CONDOR Versicherung an. Über den CONDOR Photovoltaikversicherung Tarifrechner kann wie gewohnt, speziell für kleinere Anlagen bis ca. 1.000.000 € die Versicherung online beantragt werden. Grundsätzlich bieten wir auch Versicherungen für Solarparks in Österreich an. Für weitere Details schauen Sie bitte im Bereich Solarparkversicherung nach.

Was ist in der Photovoltaikversicherung nicht versichert?

Selbstverständlich sollen Sie auch erfahren, was die Photovoltaikversicherung nicht abdeckt. Das sind Schäden ...

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
  • durch Innere Unruhen
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • durch Erdbeben
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat

Vorab genannte Punkte sind Standards der ABE. Sie können z. T. über Deckungserweiterungen (z. B. Erdbeben und Innere Unruhen) mitversichert werden.

Verhalten im Schadensfall

Im Schadensfall kommt es auf das richtige Verhalten an, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert werden kann. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beitrag Richtiges Verhalten im Schadensfall.